Häufig genutzte Lizenzen mit Zustimmung der OSI

Die OpenSource Initiative listet 68 Lizenzen mit OSI Zulassung. All diese Lizenzen zu diskutieren, würde viel Zeit benötigen und möglicherweise eher zu einer Verwirrung denn zu einer Aufklärung führen. Aus diesem Grunde haben wir uns auf die Lizenzen beschränkt, die die OSI für wichtig hält, weil sie beliebt sind oder weil sie in starken Gemeinschaften genutzt werden.


Wichtige Lizenzen

Die OpenSource Initiative hat 2007 einen Bericht über die übermäßige Vermehrung von Lizenzen erzeugt, der 9 Lizenzen auflistet, die beliebt sind und häufig genutzt werden oder starke Gemeinschaften hinter sich versammeln: Da die Common Public License durch die Eclipse Public License als überholt angesehen werden kann, verbleiben 8 bevorzugte Lizenzen. Da der gesamte Code von David Korn und Glenn Fowler weiterhin unter der CPL steht und da es unwahrscheinlich ist, daß sich dies ändert, listen wir die CPL dennoch.

OSSCC Regeln für die Empfehlung von Lizenzen

Seit die starke Zunahme von OSS Lizenzen eine große Vielfalt von Lizenzen erzeugt hat, ist es wichtig Zusammenarbeit zu unterstützen. Die OSSCC ist nicht daran interessiert in Konkurrenz zur OpenSource Initiative zu treten. Aus diesem Grund bietet die OSSCC keine eigene Lizenz-Zulassung, sondern empfiehlt Lizenzen die Zusammenarbeit unterstützen. Die OSSCC empfiehlt Lizenzen die die folgenden Bedingungen erfüllen:

Lizenz Typen

Es gibt zwei Basistypen von Lizenzen:

Akademische Lizenzen

Offene Lizenzen werden nach ihrem ältesten Mitglied der BSD Lizenz, die in einer akademischen Umgebung entstand, Akademische Lizenzen genannt. Akademische Lizenzen gestatten es, beliebige Teilmengen von Code aus einem Original Werk zu nehmen und diesen Code in ein anderes Werk zu übernehmen. Aus diesem Grund unterstützen Akademische Lizenzen die Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Projekten.

Wechselseitige Lizenzen

Wechselseitige Lizenzen erzwingen eine sogenannte Copyleft auf den Code durch die Forderung, daß abgeleitete Werke unter der selben Lizenz weiterverbreitet werden müssen, wie der Original Code. Das verhindert für gewöhlich eine Zusammenarbeit, weil es einen Codefluß zwischen Projekten mit unterschiedlichen Lizenzen verhindert, falls im Lizenztext nicht besondere Rücksicht auf die Ermöglichung einer Zusammenarbeit genommen wird.

Die CDDL und die MPL sind wechselseitige Lizenzen, die Zusammenarbeit und einen Codefluß zwischen Projekten ermöglichen, solange der Code unter CDDL bzw. MPL in separaten Deteien verbleibt.

Das Erzeugen größerer Werke

Das Urheberrecht definiert zwei Basismethoden um größere Werke aus existierenden Werken zu erzeugen.

Sammelwerke

Werden zwei oder mehr unabhängige Werke genommen und zusammengelegt (z.B. durch Verlinken des Codes) ohne dabei den Code zu verändern, dann wird ein sogenanntes Sammelwerk gebildet. Ein Sammelwerk ist durch das Urheberrecht gestattet, wenn alle beteiligten Werke unter einer anerkannten OSS Lizenz stehen.

Abgeleitete Werke

Ein abgeleitetes Werk entsteht aus einem Originalwerk, daß verändert wird. Kleinere Veränderungen erzeugen jedoch kein abgeleitetes Werk. Um ein abgeleitetes Werk zu erzeugen, müssen die Änderungen eine ausreichende Schöpfungshöhe erreichen um selbst urheberrechtsfähig zu werden.

Kleinere Änderungen und Fehlerbeseitigungen erzeugen kein abgeleitetes Werk. Der Code mit den Fehlerbeseitigungen wird weiterhin als Originalwerk angesehen. Das Europäische Urheberrecht gestattet Fehlerbeseitigungen auch bei Werken die nicht unter einer OpenSource Lizenz stehen.

Das Einarbeiten von Code in andere Werke

Das Einarbeiten von kleineren Mengen von Code in andere Werke ist vom US Copyright Gesetz durch eine sogenannte fair use Klausel gestattet. Das Europäische Urheberrrecht gestattet dies ebenfalls durch eine Klausel, die Wissenschaftliches Kleinzitat genannt wird, falls der Code z.B. benötigt wird um eine bestimmte Bibliothek zu nutzen und wenn das nutzende Werk genügend eigene Schöpfung erbringt.

Ob das Einarbeiten von Code in andere Werke unter anderen Randbedingungen gestattet ist, hängt von der Lizenz des Codes ab. Einige Lizenzen (wie die GPL) verhindern die Einarbeitung von Code in ein Werk unter einer unterschiedlichen Lizenz (es sei denn, dies geschieht im Rahmen eines Sammelwerkes). Andere Lizenzen (wie die CDDL) gestatten die Einarbeitung von Code in ein Werk unter einer anderen Lizenz, solange der Code sich in unterschiedlichen Dateien befindet. Eine dritte Klasse von Lizenzen (z.B. die BSD Lizenz) gestattet die Einarbeitung von Code in ein anderes Werk generell.

Patent-Nutzungsgewährungen

Einige Lizenzen wie die BSD Lizenz gewähren keine kostenlose Patentnutzung. Anwender, die Code dieser Lizenzen nutzen, sollten wegen möglicher Patentverletzungen vorsichtig sein. Besondere Sorgfalt ist nötig, wenn der Code unter einer solchen Lizenz von Firmen erzeugt wurde, die über Patentpools verfügen.

Andere Lizenzen gewähren eine kostenlose Patentnutzung für Patente die im Besitz oder unter Kontrolle des Autors sind. Bekannte Lizenzen dieser Art sind die CDDL und die GPL

Eine dritte Klasse von Lizenzen gewährt eine kostenlose Patentnutzung, für Patente die im Besitz oder unter Kontrolle des Autors sind, nur dem Original Code und daraus abgeleiteten Werken aber nicht neuen Werken, die nur den betreffenden Code enthalten. Bekannte Vertreter dieser Klasse sind die CPL und die EPL.

Patent Schutz

Einige Lizenzen (wie die GPL) geben keinen Schutz gegen Patenteigentümer die versuchen ihre Patentansprüche gerichtlich durchzusetzen. Andere Lizenzen (wie die CDDL) beenden die Gewährung von Nutzungs- und Weitergaberechten gegenüber Klägern sobald diese versuchen ein Gerichtsverfahren gehen ein Werk unter einer solchen Lizenz zu beginnen, wenn sie dies auf einem Patent aufbauen daß die besitzen oder kontrollieren.

Lizenz-Kompatibilität

Es gibt weder eine generelle Lizenz-Kompatibilität noch eine generelle Lizenz-Inkompatibilität. Die Lizenz-Kompatibilität hängt vielmehr davon ab, wie der Code aus unterschiedlichen Lizenzen kombiniert wird. Die folgende Liste enthält eine Sammlung von Randbedingungen und die Verträglichkeit der Lizenzen unter Berücksichtigung dieser Randbedingungen.

Lizenz

Empfohlen durch die OSSCC

Lizenz Typ

Linken gegen eine Bibliothek unter anderer Lizenz

Linken von Code unter anderer Lizenz gegen Bibliothek unter dieser Lizenz

Mischen von Code in ein Werk unter anderer Lizenz

Patent Gewährung für beliebigen Code der Code unter dieser Lizenz nutzt

Patent Schutz

Apache License 2.0

Ja

Akademisch

Gestattet

Gestattet

Gestattet

Ja

Ja

New BSD License

Ja

Akademisch

Gestattet

Gestattet

Gestattet

X [1]

Nein

CDDL

Ja

Wechselseitig

Gestattet

Gestattet

Gestattet [2]

Ja

Ja

CPL

Nein [10] [11]

Wechselseitig

Gestattet

Gestattet

Nein [3]

Nein [4]

Ja

Eclipse Public License

Nein [10] [11]

Wechselseitig

Gestattet

Gestattet

Nein [3]

Nein [4]

Ja

GPL

Nein [9]

Wechselseitig

Gestattet [5]

Nein [6]

Nein [7]

Ja

Nein

LGPL

Nein [9]

Wechselseitig

Gestattet

Gestattet

Nein [7]

Ja

Nein

MIT license

Ja

Akademisch

Gestattet

Gestattet

Gestattet

X [1]

Nein

MPL

Ja [8]

Wechselseitig

Gestattet

Gestattet

Gestattet [2]

Ja

Ja

  1. Weder die BSD Lizenz noch die MIT Lizenz geben eine Patentnutzungsgewährung in irgendeiner Form. Code unter diesen Lizenzen könnte Lizenzbomben enthalten, falls der Code von Firmen stammt, die Patente besitzen. Dadurch könnten Nutzer zur Zahlung von Patentabgaben gewzungen werden obwohl der Code selbst frei ist.
  2. Eine Mischung ist zulässig solange der Code unter dieser Lizenz in separaten Dateien verbleibt.
  3. CPL und EPL gestatten nur Beiträge zum Originalwerk, nicht aber die Nutzung von Teilen von CPL/EPL Werken in anderen Werken. Daher sind CPL und EPL restriktiver als die GPL.
  4. CPL und EPL geben eine Gewähleistung zur Patentnutzung nur dem Originalwerk und erweiterten Werken, nicht aber für anderen Code.
  5. Ein Programm unter GPL darf gegen nicht-GPL Bibliotheken linken da diese Aktion nicht ein abgeleitetes Werk erzeugt sondern vielmehr ein Sammelwerk. Die FSF behauptet daß dies nicht gestattet ist, aber die FSF ist damit im Widerspruch zum Urheberrecht. Dies ist auch besonders in den USA nach US-Recht so, da die FSF darauf besteht, daß die GPL als US Lizenz zu sehen ist, statt ein Vertrag zu sein. Siehe auch Lawrence Rosen über die GPL Kapitel 6 und Thomas F. Gordon über generelle Lizenz Kompatibilität.
  6. Lawrence Rosen meint sogar, daß eine Bibliothek unter GPL von jedem beliebigen Programm verwendet werden darf, solange der Code der Bibliothek nicht verändert wurde.
  7. GPL und LGPL gestatten jedoch, daß Code un anderen Werken unter der gleichen Lizenz verwendet werden kann.
  8. Die MPL ist teilweise im Widerspruch zum Europäischen Rechtssystem. Die OSSCC empfiehlt die CDDL statt der MPL, da die CDDL als der Nachfolger der MPL gesehen werden kann.
  9. Nicht empfohlen, da Code unter dieser Lizenz nicht innerhalb anderer Werke unter anderen Lizenzen verwendet werden kann.
  10. Nicht empfohlen, da Code unter dieser Lizenz nicht innerhalb anderer Werke verwendet werden kann, selbst wenn diese die gleiche Lizenz verwenden.
  11. Nicht empfohlen, da Patent Nutzungsgewährungen von Code unter dieser Lizenz nur diesem Werk erteilt werden, nicht jedoch anderen Werken.

Schlußfolgerungen aus der obigen Tabelle

Es scheint, daß die besten Gesamtergebnisse einer akademisch freien Lizenz durch die Apache 2.0 geliefert werden.

Die besten Gesamtergebnisse einer gegenseitigen Copyleft Lizenz scheint die CDDL zu liefern.

Lizenz Hintergrundinformationen

Lawrence Rosen's Buch Open Source Licensing Prentice Hall Juli 2004.
Thomas F. Gordon Open Source license compatibility Fraunhofer FOKUS Berlin in Dezember 2009.
Catherine Olanich Raymond Open Source Licensing HOWTO November 2002

Till Jaeger et. al Die GPL kommentiert und erklärt O'Reilly März 2005

Bitte beachten Sie, daß Autoren die Europäische Staatsbürger sind, Urherberrechtsansprüche nicht anmelden müssen. Bitte beachten Sie weiterhin, daß das Buch von Lawrence Rosen und der Artikel von Catherine Olanich Raymond nur US Copyright behandeln. Der Artikel von Thomas Gordon behandelt US Copyright und Europäisches Recht.
Sie können uns über eine Mail an: info at www.osscc.net kontaktieren.